Put-Option

April 3, 2010 · Abgelegt unter: Optionsscheine 

Dem Käufer einer Put-Option wird das Recht eingeräumt einen Basiswert (Vertragsgegenstand) zu einem im Put festgelegten Preis (Ausübungspreis) an den Verkäufer der Put-Option zu veräußern. Als Basiswert können dabei Finanzwerte (bspw. Aktien und Devisen) als auch Waren (bspw. Schweinhälften und Orangensaft) fungieren, deren Entwicklung sich auf den Preis des Optionsscheins direkt auswirkt. Neben dem Preis und dem Basiswert werden ferner die Menge, sowie der Zeitraum (amerikanische Option) bzw. Zeitpunkt (europäische Option) vertraglich festgelegt, zu dem die Veräußerung stattfinden kann. Für die Verpflichtung der Abnahme des Basiswertes erhält der Verkäufer der Put-Option vom Käufer im Gegenzug eine Optionsprämie. Da der Käufer die Option nicht zwangsläufig einlösen muss, wird er dies nur dann tun, wenn der Wert des Basiswertes zum Zeitpunkt der Fälligkeit unter dem Ausübungspreis liegt.

Da Spekulanten selten auf Lieferung des Basiswertes aus sind, wurde vor einigen Jahren eine zweite Kategorien von Put-Optionen am Markt eingeführt: Put-Optionen mit Barausgleich. Hier erhält der Käufer der Put-Option bei Ausübung nun die Differenz zwischen Ausübungspreis und dem Wert des Basiswertes bei Fälligkeit.

Der Preis einer Option setzt sich aus dem inneren Wert der Option und dem Zeitwert zusammen. Der innere Wert ergibt sich aus der Differenz des aktuellen Kurses des Basiswertes und dem Ausübungspreis, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis. Der Zeitwert einer Option ist immer positiv und nimmt im Zeitverlauf stetig ab. Die Höhe des Zeitwertes selbst hängt davon ab, ob die Put-Option im Geld (Basiswert unter Ausübungspreis), aus dem Geld (Basiswert über Ausübungspreis) oder am Geld (Basiswert gleich Ausübungspreis) notiert, wobei der Zeitwert dann am höchsten ist, wenn die Put-Option am Geld notiert.

Der maximale Gewinn, der mit dem Kauf einer Put-Option erzielt werden kann, ist auf den Ausübungskurs beschränkt, wenn der Basiswert bei Null liegt.

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