Treuhandkonto - MoneyScreen

Treuhandkonto

Juli 15, 2009 · Abgelegt unter: Finanzen 

Ein Treuhandkonto ist ein Konto, was der Inhaber für einen Dritten (treuhänderisch) verwaltet.

Für diese Treuhandkonten gelten andere Geschäftebedingungen bei den Banken, weil diese Konten nicht dafür bestimmt sind, dem Inhaber des Kontos zu dienen. die Banken fragen deshalb bei der Eröffnung eines Treuhandkontos auch nach der wirtschaftlich berechtigten juristischen Person.

In der Regel werden diese Treuhandkonten von Rechtsanwälten, Insolvenzverwaltern, oder auch Notaren bei Bedarf eingerichtet.

Auch bei Immobilienverkäufen kann vertraglich vereinbart werden, dass der Kaufpreis vom Käufer zunächst auf ein Treuhandkonto des Notars, oder Rechtsanwaltes eingezahlt wird. Jeder Verwalter eines Treuhandkontos haftet für die zweckmäßige Verwendung des Geldes. Hier gibt es strenge Maßstäbe für die Verwaltung fremden Geldes.

Die juristische Person, wofür das Treuhandkonto eingerichtet wurde, muss dafür in der Regel eine so genannte Hebegebühr zahlen.

Eine besondere Form eines Treuhandkontos ist in Firmen die betriebliche Altersvorsorge, wo jeder Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch hat. Diese Gelder, egal wer sie einzahlt, werden ebenfalls von den Firmen treuhänderisch verwaltet. Auch hier gelten die gleichen juristischen Bestimmungen, wie beim normalen Treuhandkonto.

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