Genussschein

März 31, 2010 · Abgelegt unter: Aktien, Anleihen 

Der Genussschein ist ein Wertpapier, welches eine Zwischenstellung zwischen den festverzinslichen Anleihen und Aktien einnimmt. Ebenso wie eine Anleihe bietet der Genussschein regelmäßige, vertraglich vereinbarte Ausschüttungen, die den Anlegern jährlich gutgeschrieben werden. Andererseits sind bei einem Genussschein aber auch Kursrisiken wie bei einer Aktie zu tragen. Ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung, wie es Aktien bieten, gibt es beim Genussschein jedoch nicht.
Als Emittent von Genussscheinen können sowohl Aktiengesellschaften wie auch GmbH´s, KG´s und Genossenschaften auftreten, wobei die meisten dieser Wertpapiere in Deutschland aktuell von Kreditinstituten ausgegeben werden. Alle Emittenten erhalten durch die Herausgabe der Papiere anrechenbares Eigenkapital, welches zum Beispiel für Investitionen eingesetzt werden kann.

Für die Ausgestaltung von Genussscheinen ist der Emittent maßgeblich verantwortlich. Da es sich hierbei um ein gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier handelt, kann jeder Herausgeber des Genussscheins die Ausgestaltung des Papiers individuell regeln und somit selbst festlegen, ob das Papier eher einer Anleihe oder aber einer Aktie ähnelt.

In den meisten Fällen gewährt der Genussschein die Rückzahlung des Nominalbetrages zum Laufzeitende sowie einen jährlichen Zinsertrag. Dieser kann sowohl fest vereinbart wie auch am Unternehmensgewinn orientiert sein. Sofern das emittierende Unternehmen Verluste erzielt, kann dies auch dazu führen, dass in diesem Jahr keine Gewinnausschüttung erfolgt. Wird allerdings in den Folgejahren wieder Gewinn erzielt, können die entgangenen Ausschüttungen in vielen Fällen nachgezahlt werden. Weiterhin sollten Anleger bedenken, dass der Genussschein meist nachrangig ausgestaltet wird. Bei einer eventuellen Insolvenz des Emittenten werden Anleger dann erst nach allen anderen Gläubigern bedient, was zu einem erhöhten Verlustrisiko führt.

Der Verkauf des Genussscheins während der Laufzeit ist zum tagesaktuellen Kurs abhängig. Dieser ist, wie auch der Kurs von Aktien, von der Entwicklung des emittierenden Unternehmens und dessen Ertragslage abhängig. Ertragsverluste und Gewinneinbrüche können daher zu hohen Kursverlusten während der Laufzeit führen. Erst zum Ende der Laufzeit wird der Genussschein dann wieder zum Nominalwert zurückgezahlt.

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